Programmziel
Zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und bilateralen Forschungszusammenarbeit deutscher und ausländischer Hochschulen fördert der DAAD den gegenseitigen Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Grundlage des Austauschs sind Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Partnerländern sowie bilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen.
Grundlage des Austauschs sind Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Partnerländern sowie bilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an Hochschullehrende und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sie sollten in der Regel promoviert und an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut im Heimatland tätig sein.
Zudem sollten Sie möglichst bereits mit dem gewünschten Gastinstitut in Deutschland in Kontakt stehen. Im Idealfall haben Sie eine Austauschpartnerin/einen Austauschpartner, der sich parallel für eine Förderung zum Besuch an Ihrem Institut bewirbt.
Zudem sollten Sie möglichst bereits mit dem gewünschten Gastinstitut in Deutschland in Kontakt stehen. Im Idealfall haben Sie eine Austauschpartnerin/einen Austauschpartner, der sich parallel für eine Förderung zum Besuch an Ihrem Institut bewirbt.
Was wird gefördert?
In diesem Programm wird der gegenseitige Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und Partnerländern gefördert.
Gefördert werden Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Bei der Durchführung des bilateralen Programms wird auf einen gleichwertigen Austausch in beide Richtungen geachtet. Eine Förderung nach Deutschland kann daher nur gewährt werden, wenn aus Deutschland ebenfalls Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Forschungsaufenthalten in Ihr Land reisen. Daher ist es vorteilhaft für Ihre Bewerbung, wenn Sie eine Austauschpartnerin oder einen Austauschpartner aus Deutschland haben, die oder der sich ebenfalls für das Programm bewirbt.
Die Ausschreibung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland finden Sie hier.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Gefördert werden Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Bei der Durchführung des bilateralen Programms wird auf einen gleichwertigen Austausch in beide Richtungen geachtet. Eine Förderung nach Deutschland kann daher nur gewährt werden, wenn aus Deutschland ebenfalls Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Forschungsaufenthalten in Ihr Land reisen. Daher ist es vorteilhaft für Ihre Bewerbung, wenn Sie eine Austauschpartnerin oder einen Austauschpartner aus Deutschland haben, die oder der sich ebenfalls für das Programm bewirbt.
Die Ausschreibung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland finden Sie hier.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Dauer der Förderung
Ihr Forschungsaufenthalt sollte mindestens 14 Tage (bei Bewerbungen aus den Ländern der EU: mindestens 7 Tage) bis maximal drei Monate dauern. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Der Förderbeginn muss im Jahr 2027 liegen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Der Förderbeginn muss im Jahr 2027 liegen.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von:
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Soweit nicht in bilateralen Abkommen eine andere Regelung getroffen wurde, werden die Kosten für die Hin- und Rückreise vom jeweiligen Entsendeland getragen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Hochschule bzw. Forschungseinrichtung oder fragen Sie bei dem für Ihr Land zuständigen DAAD-Referat (s. „Kontakt und Beratung“) nach.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
- Wichtiger Hinweis: Ein Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland obligatorisch. Wenn Sie keine entsprechende Heimatkrankenversicherung haben, werden Sie über den DAAD krankenversichert. Die Kosten werden von der Stipendienrate einbehalten.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Zentrale Auswahlkriterien sind:
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Ihre wissenschaftlichen Leistungen, dokumentiert durch Lebenslauf und Publikationsliste, (s. “Bewerbungsunterlagen”)
- Ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben, das mit der Gastinstitution abgestimmt ist (s. “Bewerbungsunterlagen”)