Stipendiendatenbank

 

Programmziel

Dieses Stipendienprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Promotion in Deutschland zu absolvieren. Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie überdurchschnittlich gut qualifiziert sind und Ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Master oder Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland, entweder
  • als ein individuelles Vorhaben unter Betreuung einer Hochschullehrerin (Doktormutter) bzw. eines Hochschullehrers (Doktorvater)
    oder
  • als Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm
Es können auch Forschungsphasen außerhalb Deutschlands gefördert werden, sofern diese für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Promotion unerlässlich sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Aufenthalte höchstens ein Viertel der voraussichtlichen Gesamtförderdauer betragen. Sie müssen Ihre geplanten Aufenthalte bereits bei der Bewerbung im Arbeits- und Zeitplan (siehe “Bewerbungsunterlagen”) angeben.

Dauer der Förderung

  • Die Gesamtdauer der Förderung kann maximal 4 Jahre betragen; sie wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben und von Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
  • Stipendienzusagen werden zunächst für bis zu 3 Jahre ausgesprochen. Einmal im Jahr werden Ihre erbrachten Leistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihre Promotion in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter. Für ein mögliches viertes Förderjahr kann eine Verlängerung des Stipendiums beantragt werden.
  • Der Förderbeginn muss im Jahr 2026 liegen.

Stipendienleistungen

  • Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von 1.400 Euro
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
  • Reisekostenpauschale
  • jährliche Forschungsbeihilfe in Höhe von 460 €
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Leistungen von dritter Seite werden teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Informationen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt F, Punkt 6.

Auswahl

Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission von Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern.

Die Auswahlkriterien sind:

1. Qualifikation:
  • Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
  • Studienverlauf
  • Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
  • ggf. wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Konferenzbeiträge)
2. Qualität des Forschungsvorhabens:
  • Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
  • Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
  • Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich), sofern relevant
3. Potenzial der Bewerberin/des Bewerbers:
  • Karriereperspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
  • Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
  • Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Gefördert von:

  • Auswärtiges Amt

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Kontakt

  • DAAD Informationszentrum Johannesburg

    Jorissen Street SM3151, Solomon Mahlangu House, University of the Witwatersrand PO Box 269, Wits 2050, Johannesburg, South Africa, Johannesburg Telefon: +27 (0) 11 717 9334
    E-Mail: daadwits.ac.za
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